Ab dem 1. Jänner 2008 soll eine neue Umsatzgrenze von EUR 30.000 für die Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen gelten. Bislang entfiel die Pflicht zur Einreichung der Voranmeldung, wenn die Umsätze eines Unternehmers im vorangegangenen Wirtschaftsjahr EUR 100.000 nicht überstiegen haben. Der Unternehmer musste die Voranmeldung zwar erstellen, sie aber nicht einreichen.
Ab dem Meldezeitraum Jänner 2008 gilt die neue Umsatzgrenze von EUR 30.000. Maßgeblich für die Grenze sind die Umsätze des Vorjahres, d.h. wenn die Umsätze des Vorjahres EUR 30.000 (früher EUR 100.000) überschritten haben, besteht die Pflicht zur Einreichung der Voranmeldung. Ob für das Jahr der Aufnahme der Tätigkeit die geschätzten Umsätze des ersten Jahres heranzuziehen sind, ist umstritten. Hintergrund für diese Umsatzgrenzensenkung ist die Verbesserung der Risikoanalyse sowie eine Bekämpfung des Steuerbetrugs seitens der Finanzbehörden.
Die Verordnung ist noch in Begutachtung. Es ist aber zu erwarten, dass sie in dieser Form ergehen wird.
Verfasserin: Verena Grob
19. Oktober 2007
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