Am 12. Dezember 2007 hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission KOM(2006)0760 für eine Richtlinie des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Neufassung) in geänderter Fassung gebilligt.
Der Vorschlag beinhaltet die Abschaffung der Gesellschaftssteuer bis spätestens 1. Jänner 2012. Als Zwischenschritt soll ab 1. Jänner 2010 ein Höchststeuersatz von 0,5 % gelten. Diese Fristen stellen eine zweijährige Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission dar, in dem die endgültige Abschaffung für Anfang 2010 geplant war.
Der endgültige Beschluss der Neufassung der Richtlinie muss noch im Europäischen Rat gefasst werden.
Derzeit ist Österreich neben Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Portugal und Polen einer der wenigen EU-Staaten, der die Gesellschaftssteuer einhebt (Steuersatz 1%). Einzuheben ist sie auf:
Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber
Leistungen von Gesellschafter, die auf einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung beruhen
freiwillige Leistungen des Gesellschafters
Verlegung der Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes einer ausländischen Gesellschaft in das Inland, wenn sie dadurch zu einer inländischen Kapitalgesellschaft wird
Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital durch eine ausländische Kapitalgesellschaft an ihre inländische Niederlassung, sofern es sich nicht um eine im EU-Gebiet ansässige ausländische Kapitalgesellschaft handelt
Verfasserin: Barbara Schmid
18. Jänner 2008
Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:
Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com
Zurück zum Tax Newsletter Index