Tax Newsletter: Nützliche Informationen zum Quellensteuerabzug

Wird bei im Ausland bezogenen Einkünften der Steuersatz, welcher im Quellenstaat der Einkünfte angewandt wird aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) herabgesetzt, so kann im Wege der Rückerstattung bzw. durch direkte Entlastung an der Quelle die „zuviel“ einbehaltene Quellensteuer rückerstattet bzw. verringert werden. Zu diesem Zweck wird das jeweilige Entlastungsformular der ausländischen Steuerbehörde benötigt. Vor kurzem wurden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen die Quellensteuerformulare einer Vielzahl von DBA-Partnerstaaten veröffentlicht.

Für in Österreich ansässige Personen, die bestimmte Einkünfte aus dem Ausland beziehen, (z.B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) kommt es bei Vorliegen eines entsprechenden DBA in der Regel zu einer Reduktion des Steuersatzes, der im Ausland (Quellenstaat) auf diese Einkünfte angewandt wird. Die dafür erforderliche Abkommensberechtigung des österreichischen Steuerpflichtigen wird durch eine vom österreichischen Finanzamt auszustellende Ansässigkeitsbestätigung nachgewiesen. In der Regel ist diese bereits auf dem jeweiligen ausländischen Entlastungsformular enthalten und muss nur noch von der österreichischen Behörde ausgefüllt werden.

Aufgrund der Regelungen der anwendbaren DBA sowie der jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften kann entweder direkt an der Quelle der Einkünfte entlastet werden oder es wird vorläufig im Ausland der gesamte Steuerbetrag nach dem jeweiligen innerstaatlichem Recht eingehoben. Im zweiten Fall muss der österreichische Steuerpflichtige in einem weiteren Schritt einen Antrag auf Rückerstattung der zuviel einbehaltenen Quellensteuer bei der zuständigen ausländischen Steuerbehörde stellen. Darüber hinaus wird die ausländische Quellensteuer je nach DBA auf die österreichische Steuer angerechnet (Anrechnungsmethode) oder die bereits quellenbesteuerten Einkünfte in Österreich nicht besteuert (Befreiungsmethode).

Das Bundesministerium für Finanzen hat vor kurzem mehrere dieser benötigten Quellensteuerformulare auf seiner Homepage veröffentlicht, welche von den ausländischen Finanzbehörden zur Verfügung gestellt wurden. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Die Formulare finden sich unter dem Punkt Steuern -> Fachinformation -> Internationales Steuerrecht -> Quellensteuerformulare von DBA-Partnerstaaten oder direkt unter folgendem Link

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/InternationalesSteu_6523/Quellensteuerformul_6921/_start.htm

In dieser Rubrik finden sich auch weitere Informationen über die zuständigen ausländischen Behörden sowie eine aktuelle Liste der bestehenden und anzuwendenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen.

Verfasser: Christian Gatterer

9. November 2007

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