Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, nach Beratung im Gesetzprüfungsverfahren, den Tatbestand der Schenkungen unter Lebenden als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft. Die Begründung des VfGH entspricht jener wie bei Aufhebung der Erbschaftssteuer im März dieses Jahres, nämlich dass die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer auf Basis unsachlicher Bewertungskriterien festgesetzt wird. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der VfGH keine Bedenken gegen die Schenkungssteuer an sich hat. Da die österreichische Bundesregierung die Schenkungssteuer für ein geschlossenes Steuersystem als „geradezu notwendig“ erachtet, wird im Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bereits an einer Nachfolgeregelung gearbeitet. Über die Ausgestaltung dieser Regelung herrscht seitens des BMF derzeit noch Stillschweigen. Mögliche Varianten sind:
- die Einführung „des Schenkens“ als achte Einkommensart mit ermäßigtem Steuersatz. Aber auch eine
- „Capital Gains Tax“, d.h. eine Einkommensteuer auf die stillen Reserven bei Schenkung von Liegenschaften und Unternehmen ist denkbar.
Wie auch bei der Erbschaftsteuer hat die Regierung nun bis zum 31. Juli 2008 Zeit, die Steuer auslaufen zu lassen oder eine entsprechend verfassungskonforme Reparatur vorzunehmen („Reparaturfrist“). Zukünftig gilt daher folgende Regelung:
- Bis zum 31. Juli 2008 ist die derzeit bestehende Rechtslage zur Schenkungssteuer anzuwenden und es besteht weiterhin Schenkungssteuerpflicht.
- Abhängig davon, ob eine verfassungskonforme Ersatzregelung geschaffen wird, sind Schenkungen ab dem 1. August 2008 endgültig steuerfrei oder werden durch eine Ersatzregelung erfasst.
Wir empfehlen daher, mit allfälligen Schenkungen zuzuwarten bis die geplante Ersatzregelung verlautbart wird. Kontaktieren Sie dann Ihren Berater, um Überlegungen anzustellen, ob die alte Schenkungssteuerregelung oder die geplante Neuregelung im Einzelfall günstiger ist.
Verfasser: Alexander Böck/Margit Frank
27. Juni 2007
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