Banken. Fonds. Real Estate. Versicherungen.
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Ausgabe 42, Mai 2008
Sensation in der Umsatzsteuer – Urteil zur bankenmäßigen Vermögensverwaltung
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in einem bemerkenswerten Urteil zum Leistungsort und zur Steuerbefreiung von bankenmäßiger Vermögensverwaltung Stellung genommen. Die Entscheidung widerspricht der derzeitigen Verwaltungspraxis in Österreich und Deutschland. Im Wesentlichen soll bankenmäßige
Vermögensverwaltung dort der Umsatzsteuer unterliegen, wo der unternehmerische Leistungsempfänger seinen Sitz hat und zur Gänze steuerfrei sein. Demgegenüber ist die Finanzverwaltung (in Deutschland sogar in Form einer eigenen Verfügung) von der Steuerpflicht der Vermögensverwaltungsleistungen ausgegangen.
Es ist fraglich, ob und vor allem wie die Finanzverwaltung in Deutschland und Österreich reagieren wird und ob das Urteil auf andere Fälle von bankenmäßiger Vermögensverwaltung übertragen werden kann. Wir empfehlen eine Überprüfung allfälliger Optimierungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen.
Unsere aktuelle Ausgabe führt Sie in die Thematik der bankenmäßigen Vermögensverwaltung ein und erläutert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
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