Tax Newsletter: Reminder Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen

Nach der Aufhebung durch den VfGH im Jahr 2006 wurde die Wertpapierdeckung mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wieder neu eingeführt und ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2007 begannen wieder anzuwenden. Bei einem vollen Wirtschaftsjahr beginnt die Wertpapierdeckung frühestens am 30. Juni 2008. Für Regelwirtschaftsjahre ist die Wertpapierdeckung erstmalig am
31. Dezember 2008 erforderlich.

Grundsätzlich hat sich bei der Wiedereinführung der Wertpapierdeckung an den Regelungen nichts Wesentliches geändert. Nach wie vor hat die Wertpapierdeckung am Schluss jedes Wirtschaftsjahres 50% der Pensionsrückstellung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu betragen.

Erweitert hat sich der Kreis der erlaubten Wertpapiere. Nunmehr sind neben inländischen Wertpapier-Emittenten auch Emittenten aus dem EU/EWR-Raum und Anteilsscheine an Immobilienfonds erlaubt. Darüber hinaus werden Rückdeckungsversicherungen auf das Deckungsausmaß angerechnet sofern der Aktienanteil mit 40% begrenzt ist und keine anderen Ansprüche mit der Rückdeckungsversicherung besichert werden.

Neben der Erweiterung der zulässigen Wertpapiere wurde der Strafzuschlag für ein Unterschreiten der erforderlichen Wertpapierdeckung von 50% auf 30% reduziert.

Verfasserin: Johanna Chaloupka
8. Mai 2008

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