Ab dem 1. Jänner 2008 soll ein neues Formular für die Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen aufgelegt werden. Neu sind die Kennziffern 027 und 028. Sie betreffen die Vorsteuern betreffend KFZ (Kennziffer 027) und Gebäude (Kennziffer 028), die im Anschluss an den Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer als „davon-Angabe“ separat anzugeben sind. Der Gesamtbetrag der Vorsteuern sowie der Vorsteuern aus innergemeinschaftlichen Erwerben, Reverse Charge etc. ist unverändert zu melden.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist bemüht das BMF davon zu überzeugen, dass die Angabe der Kennzahlen im neuen Formular mit einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand verbunden ist. Ob das BMF von diesem neuen Formular Abstand nimmt, bleibt abzuwarten. Das neue Formular ist bereits auf der Homepage des BMF unter „E-Government – FinanzOnline – Informationen für Softwarehersteller“ ersichtlich.
Verfasser: Verena Grob
5. Dezember 2007
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