Tax Newsletter: UFS zur Führung des Fahrtenbuchs in Excel

Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat in einer Berufungsentscheidung entschieden, dass ein mit MS Excel geführtes Fahrtenbuch, das im Nachhinein abgeändert werden kann und der ursprüngliche Bestand und die erfolgten Änderungen nicht nachvollziehbar sind, formell nicht ordnungsgemäß ist.

Im konkreten Fall hat der UFS den maximalen und nicht den halben Sachbezugswert für die private Nutzung des Kraftfahrzeuges angesetzt. Er hat nicht anerkannt, dass der Steuerpflichtige nicht mehr als 6.000 km privat gefahren ist.

Grundsätzlich dienen Fahrtenbücher zum Nachweis der Aufteilung des Verhältnisses zwischen betrieblich und beruflich veranlassten Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. An diese werden bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft. So gilt ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß geführt, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.

In dem vorliegenden Fall wurde das Fahrtenbuch auf einem tragbaren Notebook mit Hilfe von MS Excel geführt. Dieses Programm eröffnet dem Anwender die Möglichkeit, den bereits erfassten Datenbestand nachträglich abzuändern. Der ursprüngliche Datenbestand und die erfolgten Änderungen sind, sobald das Programm beendet wird, nicht mehr nachvollziehbar.

Es empfiehlt sich daher, die Fahrtenbücher entweder weiterhin handschriftlich zu führen oder sich technischer Hilfsmittel zu bedienen, welche die oben angesprochenen Voraussetzungen erfüllen.

Verfasserin: Marta Chalupa

23. August 2007

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