Das ungarische Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 neu gefasst.
Folgende Punkte sind dabei hervorzuheben:
Möglichkeit einer (straffreien) rückwirkenden Registrierung bis 31. März 2008
Ausweitung der Steuerbefreiung auf den Verkauf von Immobilien
Neuregelung des Leistungszeitpunktes insbesondere bei periodischen Abrechnungen
Ausweitung der Möglichkeit der Errichtung einer Organschaft
Vereinfachung im Bereich der Rechnungstellung
Änderung der Regelung zur Vorsteuererstattung
Ausweitung der Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung bei Konsignationslager
Verfasser: Gerald Dipplinger
25. Jänner 2008
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