Tax Newsletter: Ungarn: Neues Umsatzsteuergesetz seit 1. Jänner 2008

Das ungarische Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 neu gefasst.

Folgende Punkte sind dabei hervorzuheben:

  • Möglichkeit einer (straffreien) rückwirkenden Registrierung bis 31. März 2008
  • Ausweitung der Steuerbefreiung auf den Verkauf von Immobilien
  • Neuregelung des Leistungszeitpunktes insbesondere bei periodischen Abrechnungen
  • Ausweitung der Möglichkeit der Errichtung einer Organschaft
  • Vereinfachung im Bereich der Rechnungstellung
  • Änderung der Regelung zur Vorsteuererstattung
  • Ausweitung der Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung bei Konsignationslager

Verfasser: Gerald Dipplinger

25. Jänner 2008

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