Tax Newsletter: Normverbrauchsabgabe: Verlängerung des Bonus für Diesel-Partikelfilter bis 30. Juni 2008

Der Gesetzgeber fördert beginnend mit 1. Juli 2005 die Ausstattung von Dieselkraftfahrzeugen mit Diesel-Partikelfiltern in Höhe von 300 EUR. Der Bonus wurde als Gutschrift auf die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ausgestaltet. Diese Regelung hätte mit 30. Juni 2007 auslaufen sollen.

Am 6. Juli 2007 hat der Nationalrat beschlossen, dass der NoVA-Bonus von 300 EUR für Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter bis 30. Juni 2008 verlängert wird.

Zweck dieser Bestimmung ist die Reduzierung von Emissionen bei Diesel-Kraftfahrzeugen. Die Förderung von Kraftfahrzeugen mit Diesel-Partikelfilter soll eine Verringerung der Feinstaubbelastung mit sich bringen. Da diese Verlängerung rückwirkend ab 1. Juli 2007 anzuwenden ist, kann der Bonus in Höhe von 300 EUR durchgehend vom Inkrafttreten am 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008 in Anspruch genommen werden.

Verfasserin: Katharina Pölzl

12. Juli 2007

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