Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 Was ändert sich für mein
Unternehmen?
Ihr Nutzen
Es gibt kaum ein Unternehmen, das von den Neuerungen durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) nicht betroffen ist: Änderung der Größenklassen, neue Anhangangaben, neue Regelungen zur Unterfertigung des Jahresabschlusses, Erweiterung des Aufgabenbereiches des Aufsichtsrates, und vieles mehr. Hier erfahren Sie, welche Änderungen dies sind und was konkret in Ihrem Unternehmen zu veranlassen ist.
Inhalt
Was steckt hinter dem URÄG 2008?
Wie sieht die neue Berichterstattung für Ihr Unternehmen aus?
Was bringt das URÄG 2008 für den Aufsichtsrat?
Welche Neuerungen in der Abschlussprüfung wirken sich unmittelbar auf Ihr Unternehmen aus?
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an CFOs, Leiter Rechnungswesen, sonstige verantwortliche und interessierte Mitarbeiter im Bereich der Rechnungslegung und des Gesellschaftsrechts sowie an Mitglieder des Aufsichtsrats.